Steuernews für Klienten

Das Familienpaket der Steuerreform 2009

Ein wesentlicher Teil der Steuerreform 2009 besteht in dem beschlossenen Familienpaket. Nun gibt es erste Konkretisierungen dieser Maßnahmen. ...mehr

Nicht fremdübliche Anmietung eines Büros

Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden – selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen ...mehr

Gewinnfreibetrag ab 2010

Mit Wirksamkeit ab 2010 soll der bisherige Freibetrag für investierte Gewinne von derzeit 10 % auf 13 % erhöht und für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich gemacht werden. ...mehr

Spenden steuerlich absetzen

Wie schon berichtet, sollen Spenden für mildtätige Organisationen ab 2009 steuerlich absetzbar sein. Dies wurde nun nochmals konkretisiert. ...mehr

Das sollte auf Ihren Rechnungen nicht fehlen

Die folgende Auflistungen helfen Ihnen zu erfahren welche Merkmale auf einer Rechnung enthalten sein müssen. ...mehr

Das sollte auf Ihren Rechnungen nicht fehlen

Das Umsatzsteuergesetz legt fest, welche Merkmale Rechnungen zumindest haben müssen:

  1. Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  2. Name und Anschrift des Abnehmers/Empfängers. Die UID-Nummer des Abnehmers/Empfängers ist zusätzlich anzugeben, wenn der Rechnungsbetrag inkl. USt € 10.000,00 übersteigt und der leistende Unternehmer Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte im Inland hat
  3. Menge, handelsübliche Bezeichnung
  4. Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum
  5. Entgelt für die Lieferung oder Leistung und der anzuwendende Steuersatz bzw. Hinweis auf eine allfällige Steuerbefreiung
  6. Steuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt
  7. Ausstellungsdatum der Rechnung (zusätzlich zum Lieferdatum)
  8. Fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
  9. UID-Nummer des Rechnungsausstellers

Bei Kleinbetragsrechnungen (bis € 150,00) reichen folgende Angaben:

  1. Name, Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. Menge, handelsübliche Bezeichnung
  3. Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum
  4. Bruttoentgelt für die Lieferung oder Leistung
  5. Steuersatz
  6. Ausstellungsdatum

Bei Rechnungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (Reverse Charge), sind ergänzend noch die UID-Nummer des Leistungsempfängers und ein Hinweis: „Der Leistungsempfänger ist Steuerschuldner“ anzugeben. Reverse Charge Rechnungen haben keinen gesonderten Steuerausweis.
Fehlen Merkmale einer Rechnung, kann der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger verloren gehen.

Stand: 11. März 2009

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