Steuernews für Klienten

Das Familienpaket der Steuerreform 2009

Ein wesentlicher Teil der Steuerreform 2009 besteht in dem beschlossenen Familienpaket. Nun gibt es erste Konkretisierungen dieser Maßnahmen. ...mehr

Nicht fremdübliche Anmietung eines Büros

Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden – selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen ...mehr

Gewinnfreibetrag ab 2010

Mit Wirksamkeit ab 2010 soll der bisherige Freibetrag für investierte Gewinne von derzeit 10 % auf 13 % erhöht und für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich gemacht werden. ...mehr

Spenden steuerlich absetzen

Wie schon berichtet, sollen Spenden für mildtätige Organisationen ab 2009 steuerlich absetzbar sein. Dies wurde nun nochmals konkretisiert. ...mehr

Das sollte auf Ihren Rechnungen nicht fehlen

Die folgende Auflistungen helfen Ihnen zu erfahren welche Merkmale auf einer Rechnung enthalten sein müssen. ...mehr

Spenden steuerlich absetzen

Die bisher mögliche Abzugsfähigkeit von Spenden für Wissenschaft, Forschung, Erwachsenenbildung auf Hochschulniveau, Universitäten, Kunsthochschulen, Denkmalschutz, Museen und Behindertensport soll auf folgende Bereiche ausgedehnt werden:

  • mildtätige Zwecke, die überwiegend im Inland, in Mitgliedstaaten der EU oder des EWR verfolgt werden
  • die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Dieser Zweck soll erfüllt sein, wenn die Förderung in einer Größenordnung erfolgt, die eine effektive Wirkung im Sinne eines nachhaltigen Wandels ermöglicht (Umfang der Einzelprojekte von zumindest € 30.000,00)
  • Hilfestellung in Katastrophenfällen

Spenden sind für Unternehmen als Betriebsausgaben insoweit absetzbar, als sie insgesamt 10 % des Gewinns des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht übersteigen. Weiters sind Spenden als Sonderausgaben absetzbar, als sie insgesamt 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahres nicht übersteigen.

Voraussetzungen
Wie bei den bisher vorgesehenen Spendenbegünstigungen gilt als Voraussetzung, dass die Förderung eigennütziger Zwecke der Spendenorganisation ausgeschlossen ist.

Zusätzlich soll eine gewisse Kontinuität der Betätigung über einen zumindest dreijährigen Zeitraum vorausgesetzt sein, wobei auch Zeiten einer allfälligen Vorgängerorganisation in diese Bestandsdauer einzubeziehen sind.

Eine Deckelung der Verwaltungskosten soll sicherstellen, dass Spendengelder nicht mehr als unbedingt erforderlich in die Verwaltung umgeleitet werden. Fundraisingkosten sollen davon nicht umfasst sein.
Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ist jährlich von einem Wirtschaftsprüfer zu bestätigen.

Mitgliedsbeiträge nicht abzugsfähig
Nicht abzugsfähig sind echte Mitgliedsbeiträge; Beiträge, die über den Mitgliedsbeitrag hinaus freiwillig entrichtet werden, jedoch schon.

Liste der spendenbegünstigten Organisationen
Um für den Spender die Abzugsfähigkeit sicherzustellen, sollen spendenbegünstigte Organisationen zumindest einmal jährlich in einer Liste erfasst und auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht werden.

Stand: 11. März 2009

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