Steuernews für Klienten

Grenzüberschreitende Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Durch das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpaketes Anfang 2010 haben sich auch die Regelungen bezüglich des Ortes der sonstigen Leistung bei grenzüberschreitenden Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen geändert. ...mehr

Höchstpersönliche Tätigkeiten

Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Wenn höchstpersönliche Tätigkeiten von einer GmbH verrechnet werden, hat die Finanz hierauf ein besonderes Augenmerk. ...mehr

Mindestkörperschaftsteuer

Körperschaften wie zum Beispiel GmbHs haben auch in Verlustjahren Steuer zu entrichten, die so genannte Mindestkörperschaftsteuer. ...mehr

Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Arbeitnehmern

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind die Einkünfte aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu errechnen. Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Wesentlich ist der Zeitpunkt der Bezahlung der Werbungskosten. ...mehr

Grenzüberschreitende Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Grenzüberschreitende Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Restaurantdienstleistungen bestehen aus der Lieferung von zubereiteten oder nicht zubereiteten Speisen und/oder Getränken zum menschlichen Verzehr in der Lokalität des Leistungserbringers, die von einer ausreichenden unterstützenden Dienstleistung begleitet wird, welche den sofortigen Verzehr dieser Speisen und/oder Getränke ermöglicht.
Verpflegungsdienstleistungen (Catering) umfassen die selbe Leistung, werden jedoch an einem Ort außerhalb der Lokalität des Unternehmers erbracht.

Jene Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die an Bord eines Schiffes, Flugzeuges oder einer Eisenbahn innerhalb der EU ausgeführt werden, sind nun am Abgangsort der Personenbeförderung (das ist die erste Einstiegsmöglichkeit in der EU) steuerbar.
Diese Dienstleistungen waren bisher am Unternehmerort zu versteuern.

Beispiel: Ein Fahrgast fährt mit der Bahn von München nach Venedig. Auf österreichischem Bundesgebiet nimmt er sein Abendessen zu sich. Die Restaurant-Dienstleistung ist in Deutschland der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Restaurant-Dienstleistungen außerhalb der EU sind am Tätigkeitsort (ist jener Ort, wo der leistende Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird) zu versteuern.

Andere Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sind am Tätigkeitsort steuerbar. Vor dem 1.1.2010 waren diese am Ort des Unternehmers zu versteuern.

Beispiel: Ein Wiener Unternehmer bestellt in Ungarn ein Catering. Der ungarische Caterer liefert die Rohmaterialien nach Wien, bereitet dort die Speisen zu und serviert diese im Zuge einer Veranstaltung des Wiener Unternehmens. Die Dienstleistung des ungarischen Unternehmens ist in Österreich steuerpflichtig. Der ungarische Unternehmer wird die Dienstleistung ohne Umsatzsteuer fakturieren, da die Steuerschuld auf den österreichischen Unternehmer übergeht (Reverse Charge). Der österreichische Unternehmer kann sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder abziehen.

Bei grenzüberschreitenden Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen macht es keinen Unterschied, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nicht-Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist.
Diese komplexe Konstruktion birgt nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile in sich. Hier ist jedenfalls eine individuelle Beratung erforderlich.

Stand: 15. März 2010

Weitere Ausgaben:

Mai 2012 April 2012 März 2012 Februar 2012 Jänner 2012 Dezember 2011 November 2011 Oktober 2011 September 2011 August 2011 Juli 2011 Juni 2011 Mai 2011 April 2011 März 2011 Februar 2011 Jänner 2011 Dezember 2010 November 2010 Oktober 2010 September 2010 August 2010 Juli 2010 Juni 2010 Mai 2010 April 2010 März 2010 Februar 2010 Jänner 2010 Dezember 2009 November 2009 Oktober 2009 September 2009 August 2009 Juli 2009 Juni 2009 Mai 2009 April 2009 März 2009 Februar 2009 Jänner 2009 Dezember 2008 November 2008 Oktober 2008 September 2008 August 2008 Juli 2008 Juni 2008 Mai 08 April 08 März 08 Februar 08 Jänner 08 Dezember 07