Steuernews für Klienten

Abgabenänderungsgesetz 2009

Ein neues Abgabenänderungsgesetz soll unter anderem die geltenden Erhöhungen bei Pendlerpauschale und Kilometergeld bis 31.12.2010 verlängern. ...mehr

Gesundheitsfördernde Maßnahmen durch den Arbeitgeber

Für Arbeitgeber sind gesunde Mitarbeiter ein wichtiges Kapital. Gesundheitsfördernde Maßnahmen können mithelfen, die Motivation zu erhöhen und Krankenstände zu reduzieren. ...mehr

Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsfeier

Neben den alljährlichen Fragen, wem man was zu Weihnachten schenkt, stellt sich alljährlich auch die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Weihnachtsgeschenken. ...mehr

PKW-Auslandsleasing

VwGH bestätigt Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Eigenverbrauchsbesteuerung ...mehr

Gesundheitsfördernde Maßnahmen durch den Arbeitgeber

Prinzipiell stellen solche Maßnahmen allerdings einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und wären somit steuerpflichtiger Arbeitslohn. Allerdings gibt es eine eigene Steuerbefreiung, die normiert, dass dieser geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen zur Verfügung stellt (z.B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen) von der Einkommensteuer befreit.

Massagen und Gymnastikkurse

Das Finanzministerium hat nun kürzlich das Protokoll des Salzburger Steuerdialoges veröffentlicht, wo unter anderem folgender Sachverhalt diskutiert wurde:

Ein Arbeitgeber nimmt die Dienstleistungen eines betriebsfremden selbständigen Masseurs in Anspruch und ermöglicht den Bediensteten im eigenen Betrieb auf Kosten des Arbeitgebers Massagen erhalten zu können. Der Arbeitgeber stellt für die Massagen den Raum zur Verfügung und organisiert ebenfalls die Einteilung der Massagetermine. Die Dienstleistungen können von allen Arbeitnehmer/innen in Anspruch genommen werden. Der Masseur rechnet die erbrachten Leistungen mit dem Arbeitgeber direkt ab; der Zahlungsfluss erfolgt unmittelbar vom Arbeitgeber an den Masseur.

Auch für diese gesundheitsfördernden Maßnahmen – so befanden die Experten des BMF – sei die Steuerbefreiung anwendbar. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber die Verfügungsmacht über die Einrichtung hat.

Ebenso befreit wäre die langfristige Anmietung (beispielsweise jeden Montagnachmittag) einer Sportanlage (z.B. Fußballplatz, Turnsaal), die allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Gutscheine für Massagen außer Haus wären nicht steuerbefreit.

Fitnesscenter

Zahlt der Arbeitgeber dem Betreiber eines Fitnesscenters ein (günstiges) Jahrespauschale, damit die Arbeitnehmer das Fitnesscenter jederzeit benützen können, handelt es sich nicht um eine steuerbefreite Zurverfügungstellung einer Einrichtung oder Anlage, sondern um einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der mit dem ortsüblichen Mittelpreis zu bewerten ist.

Stand: 11. November 2009

Weitere Ausgaben:

Mai 2013 April 2013 März 2013 Februar 2013 Jänner 2013 Dezember 2012 November 2012 Oktober 2012 September 2012 August 2012 Juli 2012 Juni 2012 Mai 2012 April 2012 März 2012 Februar 2012 Jänner 2012 Dezember 2011 November 2011 Oktober 2011 September 2011 August 2011 Juli 2011 Juni 2011 Mai 2011 April 2011 März 2011 Februar 2011 Jänner 2011 Dezember 2010 November 2010 Oktober 2010 September 2010 August 2010 Juli 2010 Juni 2010 Mai 2010 April 2010 März 2010 Februar 2010 Jänner 2010 Dezember 2009 November 2009 Oktober 2009 September 2009 August 2009 Juli 2009 Juni 2009 Mai 2009 April 2009 März 2009 Februar 2009 Jänner 2009 Dezember 2008 November 2008 Oktober 2008 September 2008 August 2008 Juli 2008 Juni 2008 Mai 08 April 08 März 08 Februar 08 Jänner 08 Dezember 07