Steuernews für Klienten

Abgabenänderungsgesetz 2011

Das Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde mit 1.8.2011 veröffentlicht. ...mehr

Veräußerung von Kapitalanlagen

Die Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtung der Kreditinstitute tritt mit 1.4.2012 in Kraft. ...mehr

Erhöhung Zinsen

Der österreichische Basiszinssatz wurde erhöht. ...mehr

Rechte der Finanzpolizei

Bei einer Prüfung sollte zuallererst der Steuerberater informiert werden. ...mehr

Rot-Weiß-Rot-Karte

Seit Juli 2011 gilt in Österreich ein neues Zuwanderungssystem. ...mehr

Abgabenänderungsgesetz 2011

Apfelbäume

Am 1.8.2011 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In der endgültigen Fassung wurden manche Bestimmungen noch geändert. Hier ein Überblick über die Änderungen zum ersten Entwurf.

Begünstigung für Auslandsmontagen

Noch einmal geändert wurde die Begünstigung zum Montageprivileg. 60 % der steuerpflichtigen Einkünfte (statt die vorgeschlagenen 50 %) werden steuerfrei bleiben. Dieser Betrag darf die monatliche Höchstbeitragsgrundlage der gesetzlichen Sozialversicherung nicht übersteigen (geplant waren 75 % der Höchstbeitragsgrundlage). Die vorgeschriebene Mindestentfernung des Arbeitseinsatzes wird reduziert auf 400 km (geplant waren 600 km). Für alle Arbeitnehmer, deren Einsatzort nicht mehr als 400 km entfernt liegt, gelten 2012 – im Interesse des Vertrauensschutzes – die alten Regelungen (steuerfrei: 33%).

Kirchenbeiträge

Erhöht wurde der Betrag bis zu dem Kirchenbeiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Ab der Veranlagung 2012 dürfen € 400,00 Kirchenbeitrag als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Spenden

Bisher war vorgesehen, dass die Sozialversicherungsnummer des Spenders elektronisch übermittelt werden muss. Diese Verpflichtung wurde nun gestrichen.

Übergang der Steuerschuld

Die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen sowie die Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten wird in die Reverse-Charge-Regelung aufgenommen. Diese Regelung gilt für alle Umsätze, die nach dem 31.12.2011 (geplant für alle Umsätze ab dem 30.6.2011) ausgeführt werden.

Lieferungen, die ausländische Unternehmer in Österreich erbringen, werden nicht dem Reverse-Charge-System unterworfen. Das Abgabenänderungsgesetz 2011 sieht diesbezüglich nun keine Änderung mehr vor.

Vermögenszuwachssteuer

Die neue Vermögenszuwachssteuer wird erst mit 1.4.2012 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sind auch Verkäufe von Beteiligungen und anderen Kapitalanlagen steuerpflichtig. Die Banken werden einen Steuerabzug von 25 Prozent vornehmen. Bis zum 1.4.2012 gelten Übergangsbestimmungen.

Bisher schon steuerpflichtig sind wesentliche Beteiligungen an Körperschaften (Beteiligungen über 1 %, in den letzten fünf Jahren). Für sie gelten weiterhin spezielle Regelungen.

Stand: 11. August 2011

Weitere Ausgaben:

Mai 2013 April 2013 März 2013 Februar 2013 Jänner 2013 Dezember 2012 November 2012 Oktober 2012 September 2012 August 2012 Juli 2012 Juni 2012 Mai 2012 April 2012 März 2012 Februar 2012 Jänner 2012 Dezember 2011 November 2011 Oktober 2011 September 2011 August 2011 Juli 2011 Juni 2011 Mai 2011 April 2011 März 2011 Februar 2011 Jänner 2011 Dezember 2010 November 2010 Oktober 2010 September 2010 August 2010 Juli 2010 Juni 2010 Mai 2010 April 2010 März 2010 Februar 2010 Jänner 2010 Dezember 2009 November 2009 Oktober 2009 September 2009 August 2009 Juli 2009 Juni 2009 Mai 2009 April 2009 März 2009 Februar 2009 Jänner 2009 Dezember 2008 November 2008 Oktober 2008 September 2008 August 2008 Juli 2008 Juni 2008 Mai 08 April 08 März 08 Februar 08 Jänner 08 Dezember 07