1. Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei
Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gilt grundsätzlich das
Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Zahlungen
ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der Zeitpunkt des
Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies bei der doppelten
Buchhaltung (= Bilanzierung) entscheidend ist. Beim
Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen
und Ausgaben (z.B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die
fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten.
Beispiel: Die Lohnzahlung (Prämie) für Dezember 2009, die am 15.1.2010 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im Dezember 2009 als bezahlt.
2. Freibetrag für investierte Gewinne
Um bei der Veranlagung 2009 in den Genuss des Freibetrages zu kommen,
muss bis zum 31.12.2009 noch investiert werden.
Ein Gewinnanteil von maximal 10 % ist dann steuerbefreit (Freibetrag), wenn
- der Gewinn einer natürlichen Person zufließt,
- der Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird und
- der Freibetrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird.
Wichtig: Begünstigt sind auch festverzinsliche Wertpapiere, die für die Pensionsrückstellung geeignet sind. Pro Person und Kalenderjahr kann maximal ein Freibetrag von € 100.000,00 geltend gemacht werden. Ab 2010 wird der bisherige Freibetrag für investierte Gewinne modifiziert, insbesondere von derzeit 10 % auf 13 % erhöht, und trägt hinkünftig die Bezeichnung „Gewinnfreibetrag“. Werden begünstigte Investitionen also 2010 getätigt, so steht ein um 3 % höherer Freibetrag zu, allerdings erst ein Jahr später.
3. Vorzeitige Abschreibung
Die neue vorzeitige Absetzung für Abnutzung ermöglicht im Jahr der
Anschaffung oder Herstellung eine Abschreibung von 30 %. Werden bestimmte,
begünstigte Wirtschaftsgüter noch 2009 angeschafft, so ist die vorzeitige
Abschreibung in voller Höhe möglich, auch wenn die Inbetriebnahme erst
2010 erfolgt.
4. Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter € 400,00 können im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher diese noch bis zum Jahresende
anschaffen, wenn eine Anschaffung für (Anfang) 2010 ohnehin geplant
ist.
5. Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte
Investitionen
Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des
jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die
Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis
zum 31.12.2009, steht eine Halbjahres-AfA zu.
6. Steuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für
Mitarbeiter
Geschenke für Mitarbeiter sind innerhalb eines Freibetrages von €
186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss
sich dabei um Sachzuwendungen (Warengutscheine, Wein, usw.) handeln.
Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig. Betriebsveranstaltungen,
wie z.B. auch Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00 pro
Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
7. Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das
Jahr 2004
Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragsstellung der
Arbeitnehmerveranlagung 2004 aus.
8. Für bilanzierende Ärzte: Festlegung der Entnahmestrategie
bei Inanspruchnahme der begünstigten Besteuerung
Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne können nun auch
bilanzierende Ärzte noch 2009 letztmalig in Anspruch nehmen oder vom
Wahlrecht der vorgezogenen Nachversteuerung Gebrauch machen.
Entnahmestrategie:
Vermeidung einer Nachversteuerung, die bei Eigenkapitalabbau (= Entnahmen
abzüglich betriebsnotwendige Einlagen übersteigen den Gewinn)
stattfindet.
Vorgezogene Nachversteuerung:
Es werden sämtliche begünstigte Gewinne der Jahre 2004 – 2008, die noch
nicht nachversteuert worden sind, mit einem Steuersatz von 10 % im Jahr
2009 nachversteuert. In diesem Fall kann für 2009 aber keine begünstigte
Versteuerung der nicht entnommenen Gewinne mehr erfolgen.
Stand: 12. November 2009






