Hilfe, Tipps und Infos zu "Betriebliche Gebäudenutzung" vom Steuerberater
Betriebliche Gebäudenutzung durch Miteigentümer, insbesondere Ehepartner
Wird ein Gebäude ganz oder teilweise von einem Miteigentümer betrieblich genutzt, bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Konstruktion ist geeignet zum Progressionsausgleich zwischen Ehegatten in der Einkommensbesteuerung. (29.11.2007)





