Hilfe, Tipps und Infos zu "Normverbrauchsabgabe" vom Steuerberater

Befreiung von der Normverbrauchsabgabe

Wird ein neues Kraftfahrzeug geliefert bzw. erstmalig in Österreich zugelassen, so ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA) vom Fahrzeughändler bzw. vom Zulasser zu entrichten. (17.12.2009)