Hilfe, Tipps und Infos zu "Normverbrauchsabgabe" vom Steuerberater
Befreiung von der Normverbrauchsabgabe
Wird ein neues Kraftfahrzeug geliefert bzw. erstmalig in Österreich zugelassen, so ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA) vom Fahrzeughändler bzw. vom Zulasser zu entrichten. (17.12.2009)





