Hilfe, Tipps und Infos zu "Schriftsteller" vom Steuerberater
Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten
Höchstpersönliche Tätigkeiten sind nach Meinung des Finanzministeriums zum Beispiel jene eines Schriftstellers, Vortragenden, Wissenschaftlers oder „drittangestellten“ Vorstandes. Vergütungen aus diesen Tätigkeiten sind immer demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt. (27.04.2009)





